Sie müssen weg ...

10.12.2017 16:30

Sie müssen weg, und zwar ganz schnell

Eigentlich sind Kleingartenanlagen besonders geschützt. Wie es in Kaufering aber trotzdem kam, dass die Pächter praktisch von einem Tag auf den anderen ihre Parzellen verlassen müssen von Gerald Modlinger

Mikrowohnungen statt Kleingärten: Innerhalb weniger Tage müssen jetzt, mitten im Winter, die Kleingärtner an der Kauferinger Bahnhofstraße ihre Parzellen räumen. Mit Datum 5. Dezember hat ihnen ihr Verpächter, der gemeinnützige Verein Bahn-Landwirtschaft, ohne Einhaltung einer Frist zum 30. November gekündigt. Das Grundstück war zuvor an den Landsberger Bauträger inventus verkauft worden. Und der will nun auf das rund 3300 Quadratmeter große Gelände am Kauferinger Bahnhof zugreifen. Bereits über den Winter sollen Erdarbeiten vorgenommen werden, damit im Frühjahr die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, kündigt Investor Peter Kerler an.

Was sich in diesen Tagen in Kaufering abspielt, dürfte es so nicht geben. Denn Kleingärten stehen unter einem besonderen Schutz – eigentlich. Doch wie so oft ist die Sache im Einzelfall dann nicht so eindeutig.

Die besagten Kleingärten liegen auf ehemaligem Eigentum der Bundesbahn. Sie wurden irgendwann auf das von der Bahn gegründete Unternehmen Aurelis übertragen. Das ehemalige Bahn-Unternehmen ist inzwischen in den Händen privater Investoren.

Die Kauferinger Kleingärten standen schon Jahre auf deren Verkaufsliste: Im Mai 2013 bekam etwa Carmen Iacone, eine der Kleingärtnerinnen, von der Aurelis Real Estate Management das Angebot, ihre Parzelle zu kaufen. Die Sache hatte jedoch einen Haken: „Meine 250 Quadratmeter hätten 70000 Euro gekostet“, erzählt Iacone.

Dann wurde eine Bauvoranfrage für zwei Mehrfamilienhäuser oder zwei Vierspänner gestellt. Sowohl der Markt Kaufering wie auch das Landratsamt gaben ihr Plazet für eine solche Bebauung. Die Kleingartenanlage konnte nun als Bauland angeboten werden. Seither schauten sich viele Interessenten vor Ort um, erinnert sich Carmen Iacone. Die meisten hätten die Finger davon gelassen, nicht nur wegen vermuteter Altlasten, sondern vielleicht auch, weil die Kleingärtner auf die besonderen Umstände dieser Immobilie hinwiesen: sechsmonatige Kündigungsfristen jeweils zum 30. November und dann vielleicht noch Ablöseforderungen und die Entsorgung von Lauben, Gewächshäusern und anderen Dingen.

Den Landsberger Investor Peter Kerler schreckte all dies nicht ab. Im August sei der Kauf besiegelt worden, berichtet er. Zuvor, im Januar, habe Aurelis bereits den Pachtvertrag mit dem Verein Bahn-Landwirtschaft zum 30. November dieses Jahres gekündigt. Nun hätte eigentlich die Bahn-Landwirtschaft ihren Unterpächtern, den Kauferinger Kleingärtnern, mit sechsmonatiger Frist kündigen müssen. Das geschah aber nicht. Stattdessen folgte jetzt eine fristlose Kündigung.

Wie die Bahn-Landwirtschaft kalte Füße bekam

Karl-Heinz Bendner, der Geschäftsführer des Vereins Bahn-Landwirtschaft in München, hat dafür eine aus seiner Sicht ganz einfache Erklärung. Die gegen seinen Verein von Aurelis ausgesprochene Kündigung ist seiner Meinung nach nicht rechtswirksam gewesen. Das Unternehmen habe die Kündigung mit dem Verweis auf den Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs begründet. Paragraf 34 bedeutet bebaubarer Innenbereich. Doch Kleingärten seien rechtlich gesehen Außenbereichsflächen, „egal wie groß sie sind“, sagt Bendner. Weil die Kündigung als unwirksam betrachtet wurde, sei auch den Kleingärtnern nicht gekündigt worden.

Einen Umschwung brachte dann ein Brief des neuen Eigentümers Peter Kerler vom 3. November, berichtet Bendner. Darin habe ihm dieser mitgeteilt, dass er die geräumte Fläche in Kaufering nach dem 30. November übernehmen möchte. Als ihm die Bahn-Landwirtschaft dann ihre Rechtsmeinung präsentiert habe, sei ein Anwaltsschreiben eingegangen, das eine Räumungsklage und Schadensersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder der Bahn-Landwirtschaft androhte. „Das hat mich dann veranlasst, eine Kündigung an die Unterpächter ohne Einhaltung einer Frist auszusprechen“, sagt Bendner.

Wenn aber nach dem Dafürhalten der Bahn-Landwirtschaft die gegen sie gerichtete Kündigung nicht rechtswirksam ist, warum sollen die Unterpächter ohne Frist abziehen müssen? Bendner beginnt zu erzählen: „Auf hoher See und vor Gericht...“ Und er macht deutlich, dass der Verein durchaus für seine Mitglieder kämpft. Sechs bis neun Gerichtsverhandlungen seien es im Jahr, teilweise über alle Instanzen. Oft unterliege man, insbesondere vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in München, sagt Bendner. Die Richter seien oft mit dem Kleingartengesetz nur wenig vertraut, weiter wolle er die Rechtsprechung, die meist den Investoren folge, nicht kommentieren. Verlorene Prozesse kosteten oft fünfstellige Euro-Beträge, und wenn ihm ein Risiko zu groß sei, dann gehe er nicht vor Gericht, erzählt Bendner weiter.

Das Kauferinger Risiko

Kaufering ist für ihn ein solches Risiko. Denn auf die Frage Innen- oder Außenbereich gibt es in diesem Fall zwei Antworten. Zwar gilt der Grundsatz, dass Kleingartenanlagen „planungsrechtlich keine Baugebiete“ sind. So heißt es etwa in einem Fachbericht der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag. Auch der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde beurteilt solche Flächen grundsätzlich als Außenbereich, schränkt aber ein: „Zum Innenbereich gehört die Fläche nur dann, wenn sich deren Bebauung ,aufdrängt’.“ In Kaufering jedenfalls bewerteten sowohl das gemeindliche Bauamt wie auch das Landratsamt die Kleingärten als Innenbereich. Insofern konnte sich die Firma Aurelis in diesem konkreten Fall bei ihrer Kündigung durchaus auf den Paragrafen 34 berufen.

Die Kleingärtner sollen jetzt möglichst schnell ihre Flächen räumen, ihre Hütten und Gewächshäuser abbauen, Pflanzen ausgraben. Der neue Eigentümer hat angeboten, ihnen dafür auf eigene Kosten zwei Arbeiter zu schicken. „Mir tun die Leute wirklich leid“, sagt Peter Kerler, „ wir sind auch keine Rigorosen, die da draufhauen, und machen keine Räumungsklage“, versicherte er nach einem Gespräch mit den Kleingärtnern.

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